Nachschlagen und Bescheid wissen.
Energieversorgung ist ein komplexes Thema, bei dem zahlreiche Fragen auftauchen können. Und manchmal kommt man auch um Fachbegriffe nicht herum. Damit bei Ihnen jederzeit Klarheit herrscht, haben wir auf dieser Seite häufig gestellte Fragen sowie ein Glossar der wichtigsten Fachbegriffe zusammengestellt. Sollten Sie hier nicht fündig werden, helfen wir Ihnen auch gerne persönlich am Telefon weiter.
Sie fragen sich: „Was genau ist Erdgas?“ Dann erfahren Sie hier mehr über das Erdgas von Energie Südbayern.
Für die Belieferung mit Erdgas im Netzgebiet der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG gilt Energie Südbayern als Erdgasgrundversorger und muss in dieser Eigenschaft eine Grund- und Ersatzversorgung für alle Kunden ohne Vertrag in unserem Spartarifsystem anbieten. Alle Erdgaskunden, die mit Energie Südbayern keinen solchen Vertrag zur Belieferung mit Erdgas abgeschlossen haben, sind laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Rahmen der Grundversorgung zu beliefern. In der Erdgasgrundversorgung gelten kürzere Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Andererseits ist der Erdgaspreis in der Grundversorgung teurer, da hier höhere Abgaben zu entrichten sind. Alle Erdgaskunden, die mit uns einen Versorgungsvertrag für die Lieferung von Erdgas im Spartarifsystem abgeschlossen haben, gelten als Vertragskunden und können auf der Grundlage des Spartarifsystems für Vertragskunden zu Sonderpreisen beliefert werden.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Energieversorgungsunternehmen Grundversorger in einem Netzgebiet, in dem es die meisten Haushaltskunden beliefert. In den Städten und Gemeinden im Netzgebiet der Energienetze Bayern beliefert Energie Südbayern die Mehrzahl der Erdgaskunden und ist damit Grundversorger. Der Grundversorger ist nach dem EnWG verpflichtet, allen Kunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung eine Erdgasversorgung anzubieten. Die Grund- und Ersatzversorgung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der Konzessionsabgabenverordnung. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, die Ersatzversorgung ist täglich kündbar. Bei der Preisgestaltung sind die kürzere Vertragslaufzeit und die höhere Konzessionsabgabe nach Nutzerprofilen zu berücksichtigen. Wird kein separater Vertrag in unserem Spartarifsystem für die Lieferung von Erdgas abgeschlossen, erfolgt die Belieferung mit Erdgas nach der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) im Rahmen der Grundversorgung.
Die Erdgasersatzversorgung tritt in dem Fall ein, dass ein Erdgaskunde im Grundversorgungsgebiet von Energie Südbayern einen Versorgungsvertrag mit einem anderen Versorgungsunternehmen abschließt und von diesem nicht beliefert werden kann bzw. wenn ein Kunde einen bestehenden Versorgungsvertrag mit Energie Südbayern kündigt und selbst einen neuen Versorger sucht. Die Ersatzversorgung muss drei Monate aufrechterhalten werden, anschließend ist ein neuer Vertrag abzuschließen bzw. in die Grundversorgung überzuleiten. Die Ersatzversorgung ist täglich kündbar.
Da das gelieferte Erdgas unveränderte Qualität und Beschaffenheit hat, nutzen Sie einfach wie bisher Ihre bestehende Heizanlage. Die Klimaneutralität stellen wir durch den Kauf und die Stilllegung von sogenannten Emmissionsminderungszertifikaten sicher. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter der nachfolgenden Frage "Was sind CO2-Zertifikate?".
Emissionen von Gas, die bei der Verteilung und Verbrennung des verbrauchten fossilen Brennstoffs entstehen, werden von Energie Südbayern rechnerisch kompensiert, indem diese durch den Kauf und die Stilllegung entsprechender Emissionsminderungszertifikate neutralisiert werden. Dabei kommen qualitativ hochwertige Zertifikate zum Einsatz. Die transparente Abwicklung wird über den TÜV Nord jährlich geprüft und sichergestellt.
Auch hier dreht sich alles um die Emissionen von Erdgas: Mit dem Tarif CO2-NEUTRALES Erdgas sparen Sie die bei Ihnen anfallende CO2-Emissionen an anderer Stelle ein und stellen damit Ihre Erdgasmenge klimaneutral. Damit leisten Sie persönlich Ihren Beitrag zur Entlastung der Erdatmosphäre und wirken so aktiv der Klimaerwärmung entgegen.
Ein wichtiges Kriterium für den Wechsel zu Energie Südbayern fragt sich: Wie sind die Vertragslaufzeiten bei der ESB für Erdgas“. Ihre Vertragslaufzeit richtet sich nach Ihrem jeweiligen Versorgungstarif. Die (Mindest-)Erstvertragslaufzeit von FIX Erdgas endet mit dem Ende der Preisgarantie. Danach läuft Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit. Rechtzeitig vor dem Ende der Preisgarantie erhalten Sie von uns ein neues Angebot für die Vertragsverlängerung.
Jeder, der zu Energie Südbayern wechseln möchte, sollte wissen: „Wie sind die Kündigungsfristen der ESB für Erdgas?“. Wir geben Ihnen gerne die Antwort: Der Versorgungsvertrag kann von Ihnen frühestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Der PRO Erdgas hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten und kann erstmalig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ende der Erstlaufzeit können Sie den Versorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Beim KLICK Erdgas gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Versorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Sie haben einen Tarif im Bereich Erdgas? Dann endet bei Umzug der Vertrag nicht automatisch, sondern setzt sich an der neuen Abnahmestelle fort. Ihren Umzug müssen Sie der ESB daher mit einer Frist von vier Wochen vor dem Umzugsdatum unter Angabe der neuen Anschrift und ggf. der neuen Bankverbindung in Textform oder telefonisch anzeigen. Ist die Belieferung durch die ESB an der neuen Abnahmestelle nicht möglich, wird die ESB den Kunden hierüber in Textform informieren. In diesem Fall sind beide Parteien dazu berechtigt, den Vertrag zum Datum des Umzugs in Textform zu kündigen.
TreuePlus ist das Rabattprogramm von Energie Südbayern. Vom Zeitpunkt Ihrer Anmeldung an werden Ihre Energiekosten jährlich gesenkt. Bereits im ersten Jahr um 1 % und im Laufe der Zeit um bis zu 3 %. Dies gilt für Erdgas und Ökostrom gleichermaßen. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter www.esb.de/treueplus
Sie fragen sich: „Was genau ist Ökostrom?“ Dann erfahren Sie hier mehr über den Ökostrom von Energie Südbayern.
Doppeltarifzähler sind Stromzähler mit zwei Zählwerken. Diese messen den unterschiedlichen Stromverbrauch von Hoch- und Niedertarifzeit. Sie eignen sich zum Beispiel für Kunden, die überwiegend in der Nacht Strom verbrauchen. Die jeweiligen Hoch- und Niedertarifzeiten werden von dem zuständigen Netzbetreiber vorgegeben und von der Energie Südbayern entsprechend berücksichtigt.
Der Wechselbonus wird für Neukunden nach Ablauf eines vollen Belieferungsjahres einmalig auf der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Die Energie Südbayern GmbH ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Zusammensetzung des vertriebenen Stromes mitzuteilen. Der Strom von Energie Südbayern wird zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen. Dies wird vom TÜV Nord jährlich geprüft und sichergestellt.
Ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Abschluss eines Ökostromvertrages ist natürlich auch die Frage: „Wie sind die Vertragslaufzeiten bei der ESB für Ökostrom“? Gerne geben wir darauf Antwort: Ihre Vertragslaufzeit richtet sich nach Ihrem jeweiligen Versorgungstarif. Die (Mindest-) Erstvertragslaufzeit von FIX Ökostrom endet mit dem Ende der Preisgarantie. Danach läuft Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit. Rechtzeitig vor dem Ende der Preisgarantie erhalten Sie von uns ein neues Angebot für die Vertragsverlängerung
Jeder, der bei Energie Südbayern einen Vertrag abschließt, sollte vorher wissen: „Wie sind die Kündigungsfristen bei der ESB für Ökostrom?“
Der Versorgungsvertrag kann von Ihnen frühestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Beim Tarif PRO und KLICK Ökostrom gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Versorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Bei Umzug endet der Vertrag nicht automatisch, sondern setzt sich an der neuen Abnahmestelle fort. Einen Umzug hat der Kunde der ESB daher mit einer Frist von vier Wochen vor dem Umzugsdatum unter Angabe der neuen Anschrift und ggf. der neuen Bankverbindung in Textform oder telefonisch anzuzeigen. Ist die Belieferung durch die ESB an der neuen Abnahmestelle nicht möglich, wird die ESB den Kunden hierüber in Textform informieren. Bei unbefristeten Verträgen gilt hier beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht und beide Parteien sind dazu berechtigt, den Vertrag zum Datum des Umzugs in Textform zu kündigen.
TreuePlus ist das Rabattprogramm von Energie Südbayern. Vom Zeitpunkt Ihrer Anmeldung an werden Ihre Energiekosten jährlich gesenkt. Bereits im ersten Jahr um 1 % und im Laufe der Zeit um bis zu 3 %. Dies gilt für Erdgas und Strom gleichermaßen. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter www.esb.de/treueplus.
Energie Südbayern setzt auf Wasserkraft als regenerativer Energieträger. Sollten Sie sich für den Ökostromtarif von Energie Südbayern entscheiden, versichern wir Ihnen, dass ab sofort der zu 100% aus Wasserkraft stammende erzeugte Ökostrom in Höhe von Ihrer verbrauchten Strommenge in das Stromnetz eingespeist wird. Als Stromanbieter möchte Energie Südbayern den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und setzt auf umweltfreundliche Alternativen. Der Co2 neutrale Ökostrom beinhaltet einerseits keine Schadstoff-Emissionen andererseits werden keine begrenzten Ressourcen für die Energieerzeugung verwendet. Der TÜV Nord bestätigt in kontinuierlichen Abständen die Umweltfreundlichkeit unseres Ökostroms beim Umweltbundesamt.
Wer sich für grünen Strom entscheidet, spielt oft mit den Gedanken einen viel zu teuren Stromvertrag abzuschließen. Die Frage ist berechtigt, da höhere Beschaffunkosten für einen Energieversorger entstehen können. Wir von Energie Südbayern sind der Meinung: Wenn Sie sich umweltfreundlich beteiligen wollen, sollten sie dafür honoriert werden. Aus diesem Grund bietet Energie Südbayern Ökostrom aus Wasserkraft zu besonders attraktiven Konditionen an. Denken Sie umweltbewusst und wechseln Sie jetzt für Umwelt- und Naturschutz!
Sie möchten den Energieanbieter wechseln und zu Energie Südbayern kommen? Wechseln ist ganz einfach – direkt auf unserer Internetseite. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch einfach in den Stromrechner bzw. Erdgasrechner ein und wählen Sie Ihren Wunschtarif. Füllen Sie anschließend das Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Bitte halten Sie dazu Ihre Zählernummer bereit.
Ganz gleich, ob Sie Ihren Erdgasanbieter wechseln oder Ihren Stromanbieter wechseln möchten: Wir beraten Sie gerne – auch an unserem kostenfreien Servicetelefon unter +49 800 0 372 372 zu Ihrem optimalen Tarif. Die Vertragsunterlagen für den Wechsel werden Ihnen dann per Post oder E-Mail geschickt.
Wir übernehmen jeweils alle Formalitäten. Das heiß für Sie: Wir kümmern uns auch um die Abmeldung bei Ihrem vorherigen Anbieter.
Dies hängt von dem derzeit gültigen Liefervertrag und den damit verbundenen Kündigungsfristen Ihres bisherigen Versorgers ab. Neben dieser Kündigungsfrist sind die gesetzliche Frist für den Energieanbieterwechsel von rund drei Wochen und eine interne Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen zu berücksichtigen.
Wenn Sie selbst Vertragspartei des bisherigen Liefervertrages sind, brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu informieren.
Alle Daten, die im Vertrag abgefragt werden, sind für den reibungslosen Wechsel des Versorgers relevant.
Ja. Nach erfolgtem Vertragsabschluss (online oder in Papierform) kann vom 14-tägigen Widerspruchsrecht (schriftlich) Gebrauch gemacht werden.
Nach erfolgreichem Versorgerwechsel erhalten Sie die Bestätigung samt Abschlagsplan. In jedem Fall vor Versorgungsbeginn.
Nein. Bei einem Lieferantenwechsel müssen weder der Zähler noch die Leitungen erneuert oder ausgetauscht werden. Alle technischen Installationen stehen weiterhin zur Verfügung.
Sie erhalten vom zuständigen Versorgungsnetzbetreiber (VNB) die Aufforderung zur Ablesung mittels Ablesekarte. Erhält der VNB keinen Zählerstand von Ihnen, wird er den Zählerstand schätzen. Der VNB meldet der Energie Südbayern den Zählerstand zum Versorgungsbeginn.
Nein. Der Energieanbieter-Wechsel ist für Sie kostenfrei.
Der Netzbetreiber ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes sowie für Wartung, Reparatur und Pflege des Netzes verantwortlich. Er ist der Ansprechpartner bei Störungen. Der Versorger übernimmt die Belieferung an Sie und die kaufmännische Abwicklung.
Ja. Wenn Sie einen Stromanbieterwechsel oder Gasanbieterwechsel planen - und von Ihrem jetzigen Versorger zur Energie Südbayern kommen, besteht kein Risiko einer Versorgungsunterbrechung. Seitens der Versorger besteht eine Versorgungspflicht, die für jeden Kunden gilt. Die Energieversorgung ist also zu jedem Zeitpunkt gesichert.
Immer wieder möchten Kunden von uns wissen, wie die Berechnung der Abschlaghöhe von Erdgas erfolgt. Ihr Abschlagsbetrag wird jeweils so kalkuliert, dass damit die Gesamtkosten für Ihren zu erwartenden Verbrauch bis zum nächsten Abrechnungstermin gedeckt sind. Basis für die Kalkulation sind Ihr gewählter Tarif und Ihre bisher vorliegenden Verbrauchswerte entweder von Ihrer letzten Jahresrechnung oder von Ihrem örtlichen Erdgasnetzbetreiber, falls uns noch keine Jahresrechnung vorliegt.
Gerne bieten wir eine Überprüfung der Abschlagshöhe nach Vorliegen Ihrer persönlichen Verbrauchsdaten an. Bitte melden Sie uns hierzu nach einigen Verbrauchsmonaten Ihren Zählerstand. Ideal ist eine Ablesung Mitte Januar, da ausgehend vom 1.7. zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte des Jahresverbrauchs angefallen ist.
Der Abrechnungszeitpunkt Ihres Erdgas-Jahresverbrauchs ist jeweils der 30.06. oder der 31.12. des laufenden Jahres. Bis zur Jahresrechnung sind monatliche Abschläge fällig, die den laufenden Verbrauch decken sollen. Auf der Jahresrechnung wird dann der tatsächliche Verbrauch, den Sie im Vorfeld über eine Zählerablesekarte, telefonisch oder über das Online-KundenCenter an uns melden, den bereits bezahlten Abschlägen gegenübergestellt. Die Differenz ist entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Wenn Sie Ihren Jahreszählerstand von Erdgas an Energie Südbayern melden, können wir Ihren persönlichen Verbrauch korrekt ermitteln und berechnen. Dazu erhalten Sie von uns vor der Jahresrechnung eine Ableseaufforderung. Sollte uns zum Abrechnungsstichtag keine Zählerstandsmeldung von Ihnen vorliegen, ermitteln wir Ihren Verbrauch auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches.
Grundsätzlich ist es ausreichend, Ihren Zählerstand einmal pro Jahr für die Jahresrechnung zu melden. Für die Jahresablesung zum 30.06. oder 31.12. erhalten Sie rechtzeitig eine Ablesekarte oder E-Mail. Der einfachste Weg ist, wenn Sie uns Ihren Zählerstand online über unser Online-KundenCenter mitteilen. Dies können Sie zum Beispiel auch ganz bequem über Ihr Smartphone erledigen. Gerne können Sie uns Ihre Ablesung auch bei Preisanpassungen oder aus sonstigen Gründen mitteilen. Diese wird dann vermerkt und auf der Jahresrechnung ausgewiesen.
Ihr Jahres-Rechnungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
(Grundpreis in Euro pro Monat x 12 Monate) + (Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde (kWh) x Verbrauchsmenge pro Jahr : 100)
Die für Ihren persönlichen Verbrauch angefallenen Gesamtkosten werden mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und ergeben den Restbetrag (Nachzahlung) oder die Überzahlung (Gutschrift).
Das Ergebnis ist abhängig davon, ob Sie eine vom bisherigen Verbrauch abweichende Menge Erdgas genutzt haben und wie sich im Abrechnungszeitraum der Erdgaspreis entwickelt hat bzw. welchen Tarif Sie gewählt haben.
Die Abrechnung der verbrauchten Energiemengen erfolgt auf der Basis des abgelesenen Zählerstandes. Um eine gerechte Abrechnung zu gewährleisten, werden bei der Umrechnung von Kubikmeter auf Kilowattstunden die ortsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt.
Zur Erfassung der gelieferten Erdgasmengen (in Kubikmeter, m³) werden geeichte Gaszähler montiert. Netzanschluss und Zähler bleiben stets Eigentum des Netzbetreibers. Nur seine Beauftragten dürfen sie ein- und ausbauen. Um die Zuverlässigkeit der Zähler auf Dauer sicherzustellen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie in regelmäßigen Abständen von staatlich anerkannten Prüfstellen kontrolliert und neu beglaubigt werden müssen. Diese Frist beträgt 8 Jahre oder länger. Ein Zählerwechsel erscheint als Ablesezeitraum auf Ihrer Rechnung, weil die Zählerstände beim Ein- und Ausbau abgelesen werden. Der Gaszähler muss jederzeit leicht zugänglich sein und darf nicht beschädigt werden. Die Entfernung von Plomben, mit denen der Zähler gegen unbefugte Eingriffe gesichert ist, ist strafbar. Der Verlust oder eine Beschädigung muss dem Netzbetreiber unverzüglich mitgeteilt werden.
In Ihrer Rechnung steht Ihr Verbrauch in Kubikmeter (m³) und Kilowattstunden (kWh).
So funktioniert die Umrechnung von m³ in kWh:
Der Umrechnungsfaktor von m³ auf kWh beträgt ungefähr 11, das entspricht dem Wärmeinhalt von Erdgas pro Kubikmeter. Wenn Sie also die am Zähler in m³ abgelesene Differenz mit 11 multiplizieren, dann erhalten Sie in etwa Ihren Verbrauch in kWh. Die Umrechnung für die Rechnungsstellung erfolgt natürlich mit exakten Zahlen. Diese Faktoren finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.
Die Jahresrechnung erhalten Sie am Ende des Abrechnungsjahres. Der genaue Termin wird vom Netzbetreiber vorgegeben.
Sie erhalten vom zuständigen Netzbetreiber die Aufforderung zur Ablesung mittels Ablesekarte. Eine weitere Option ist, dass Sie uns selber den Zählerstand melden. Dies können Sie telefonisch oder auch online über unser Online-KundenCenter erledigen.
Ihr Jahresrechnungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
(Grundpreis in Euro pro Monat x 12 Monate) + (Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde (kWh) x Verbrauchsmenge pro Jahr)
Die Gesamtkosten werden mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und ergeben den Restbetrag (Nachzahlung) oder die Überzahlung (Gutschrift).
Bei der Energie Südbayern GmbH wird in der Einheit Kilowattstunde (kWh) abgerechnet.
Immer wieder möchten Kunden von uns wissen, wie sich die Berechnung der Abschlaghöhe von Strom erfolgt. Ihr Abschlagsbetrag wird jeweils so kalkuliert, dass damit die Gesamtkosten für Ihren zu erwartenden Verbrauch bis zum nächsten Anrechnungstermin gedeckt sind. Basis für die Kalkulation sind Ihr gewählter Tarif und Ihre bisher vorliegenden Verbrauchswerte entweder von Ihrer letzten Jahresabrechnung oder von Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber, falls uns noch keine Jahresrechnung vorliegt.
Ihre Rechnung erhalten Sie per Post. Als Online-Kunde erhalten Sie eine Nachricht, wenn die Rechnung im Online-KundenCenter zur Verfügung steht.
Ja. Sie erhalten für jede Abnahmestelle eine separate Rechnung.
Auch beim Thema SEPA machen wir es Ihnen möglichst einfach: Ihr bereits bestehendes SEPA-Mandat wird bei Vertragsänderungen automatisch übernommen. Auf neuen Verträgen finden Sie ein Feld, in dem Sie ankreuzen können, ob uns von Ihnen schon ein SEPA-Mandat vorliegt oder ein neues erteilt wird.
Ein Zählerausbau oder -wechsel ist bei einem Umzug bzw. Versorgerwechsel nicht notwendig.
Wird die Heizquelle auf eine andere Erzeugungsart als Erdgas umgestellt oder soll der Zähler unwiderruflich ausgebaut werden, ist der Zählerausbau kostenfrei. Lediglich ein vorübergehender Ausbau wird je nach Aufwand durch den Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Nach der Registrierung im Online-Kundencenter schalten Sie durch den per E-Mail erhaltenen Aktivierungscode Ihren Zugang frei und können sofort starten. Beachten Sie die korrekte Schreibweise Ihres Benutzernamens und Passworts. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, können Sie sich über „Benutzername vergessen?“ informieren bzw. über „Passwort vergessen?“ einen neuen Aktivierungscode zusenden lassen. Sie werden beim Login zur Änderung des Passworts aufgefordert. Tragen Sie hier einmal das vorläufige Passwort und zweimal Ihr neues persönliches Passwort ein. Bei mehrmaliger Falscheingabe wird Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Kontaktieren Sie in diesem Fall unser KundenCenter zur Freischaltung Ihres Zugangs.
Einen Tarifwechsel können Sie ganz einfach im Online-KundenCenter unter dem Menüpunkt „Vertragsoptimierung“ vornehmen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Tarif zu wechseln oder sich für unsere vorteilhaften Tarifoptionen wie klick&spar oder unser Rabattprogramm TreuePlus anzumelden. Bei Vertragsänderungen erhalten Sie sofort eine Bestätigung per E-Mail.
Vertragskonten mit abweichendem Rechnungsempfänger sind aus datenschutzrechtlichen Gründen gesperrt, können aber von einem Kundenbetreuer freigeschaltet werden. Bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular. Die Registrierung ist nur für Vertragskonten im Privatkundentarif möglich.
Nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten Sie sofort eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungscode. Wir empfehlen Ihnen, sich in Ihren E-Mail-Account einzuloggen und dort ggf. auch im Ordner „Spam“ zu prüfen, ob Sie eine Mail von Energie Südbayern erhalten haben. Nach dem ersten Login im Online-KundenCenter schalten Sie durch den Aktivierungscode Ihren Zugang frei.
Seit dem 1. Februar 2014 gibt es einen einheitlichen bargeldlosen europäischen Zahlungsverkehr (SEPA). Die Abkürzung SEPA steht dabei für Single Euro Payments Area.
Bei Kunden, die bereits eine Bankverbindung bei der Energie Südbayern GmbH hinterlegt haben, werden die Kontonummern und Bankleitzahlen automatisch in IBAN und BIC umgewandelt – für Sie entsteht kein weiterer Aufwand, Sie müssen uns keine neuen Daten übermitteln. Alle Kunden müssen IBAN und BIC angeben, damit wir den Zahlungsverkehr ordnungsgemäß abwickeln können.
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Durch die Umwandlung der bereits vorhandenen Bankverbindungen bei der Energie Südbayern GmbH werden auch alle Einzugsermächtigungen automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat geändert. Nach Umstellung oder Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bekommt jeder Kunde eine Mandatsreferenz zugeordnet. Diese muss bei jeder Abbuchung in Kombination mit der Gläubiger-Identifikationsnummer angegeben werden.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im SEPA-Mandat.
Sie überlegen Ihren Erdgasvertrag zu kündigen bzw. Ihren Ökostromvertrag zu kündigen – und den Energieversorger zu wechseln? Dann sprechen Sie uns einfach an! Sie sind uns wichtig und gerne finden wir mit Ihnen einen passenden Tarif, unterstützen Sie beim Umzug und beantworten alle offenen Fragen rund um Ihren Kündigungswunsch. Gemeinsam kommen wir zu einer Lösung, wie Sie weiterhin ein zufriedener Kunde von Energie Südbayern sein können. Rufen Sie uns an unter der Telefon-Nummer +49 800 0 372 372 (kostenlos) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@esb.de. Einer unserer Kundenberater wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Anbieter von Abschaltleistungen erhalten Vergütungen für den Zeitraum der Abschaltung. Die Vergütung in Form einer Umlage wird zusammen mit den Netzentgelten in Rechnung gestellt.
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Die anteilige Förderabgabe ist Bestandteil des Erdgaspreises und wird in einigen Bundesländern auf die Gewinnung von Erdgas und Erdöl erhoben.
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) produziert nicht nur Wärme für Heizung und Warmwasser, sondern liefert zusätzlich Strom. Dieser wird für den Eigenbedarf genutzt und/oder ins öffentliche Netz eingespeist.
Bioerdgas (Biomethan) entsteht bei der Vergärung von Biomasse. Zur Biomasse gehören beispielsweise Pflanzenreste, tierische Abfälle oder speziell angebaute, schnell wachsende Energiepflanzen (Mais oder Roggen). Nach der Reinigung ist das Biogas als Energieträger vor allem für BHKWs einsetzbar.
CO2-neutral oder klimaneutral sind Handlungen oder Prozesse, die komplett ohne klimaschädigende Wirkung auskommen. Doch das ist bei der Erdgasverbrennung nicht möglich, da hier CO2-Emissionen entstehen. Um diese zu kompensieren, bietet Energie Südbayern klimaneutrales Erdgas an. Für nur 0,3 Cent/kWh (brutto) unterstützen Sie weltweite Klimaschutzprojekte und neutralisieren Ihre CO2-Emission.
Der Brennwert wird regelmäßig gemessen und drückt den Energieinhalt des Erdgases im Normzustand aus. Der durchschnittliche Brennwert des Erdgases im Normzustand (= Temperatur 0 Grad Celsius, Luftdruck 1013 mbar und trockener Zustand) beträgt derzeit ca. 11,190 kWh/ m3.
Öl-Brennwerttechnik zählt zu den effizientesten Heiztechniken. Während konventionelle Anlagen die heißen Abgase einfach zum Schornstein hinauspusten, wird bei der modernen Brennwerttechnik dem Abgas auch die im Wasserdampf gebundene Kondensationswärme entzogen und dem Heizsystem zugeführt. Dadurch wird das Heizöl nahezu verlustfrei in Nutzwärme umgewandelt.
Der Teil des Lichtstroms, der in einem bestimmten Raumwinkel abgestrahlt wird. 1 cd = 1 lm/Raumwinkel.
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister für den Kunden Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Energieanlagen. Zudem liegen Brennstoffmanagement, Wartung und Reparaturen in der Hand des Dienstleisters. Contracting ist für die Erzeugung von Wärme und Kälte sowie Dampf möglich.
Der Lichtstrom einer LED-Lampe lässt über ihre Nutzungsdauer nach. Am Ende der Lebensdauer verfügen LED-Lampen in der Regel noch über ca. 70 % des ursprünglichen Lichtstroms. Eine Glühlampe oder Energiesparlampe geht am Ende der Lebensdauer jedoch schlagartig kaputt.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Endverbraucher umgelegt.
Hierbei werden Emissionen, die beispielsweise bei der Verbrennung von Erdgas entstehen, über CO2-Zertifikate kompensiert. Über diese Zertifikate wird sichergestellt, dass die CO2-Minderung in weltweiten Klimaschutzprojekten auch wirklich stattfindet.
Ziel ist, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Für den aus Erneuerbaren Energien eingespeisten Strom wird die im EEG vorgegebene Vergütung gezahlt. Das EEG sieht vor, dass diese Kosten auf alle Verbraucher umgelegt werden.
Die Effizienz wird in Lumen pro Watt (lm/W) angegeben. Je mehr lm/W, desto effizienter ist die Lampe.
Neue Heizungen müssen in der EU ab September 2015 ein Energielabel tragen. Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage ist. A++ steht dabei für sehr gute, G für mangelnde Effizienz. Ab 2016 gilt das Effizienzlabel auch für alte Heizungen.
Die Weiterentwicklung der Elektromobilität ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Dabei geht es darum, die Forschung und Entwicklung elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern.
Unter Energieeffizienz versteht man neben dem Einsatz regenerativer Energien auch die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen. So werden vor allem die Energiekosten gesenkt und die Umwelt geschont.
Energielabel informieren die Verbraucher über den Stromverbrauch von Elektrogeräten. Hersteller von Elektrogroßgeräten sind verpflichtet, als zusätzliche Information zur Kaufentscheidung Energie-Labels auf den Geräten anzubringen.
Erdgas ist ein brennbares, natürlich entstandenes Gasgemisch, das in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Hauptbestandteil ist Methan.
Erdgas ist nicht nur zum Heizen geeignet, sondern kann auch als Kraftstoff effizient genutzt werden. Die Vorteile: Fahren mit Erdgas ist sicher, umweltschonend und nicht zuletzt günstig.
Die Energiesteuer auf Erdgas wird für die Entnahme von Erdgas zum Verbrauch aus dem Leitungsnetz erhoben. Die Erdgasbesteuerung besteht aus einem ermäßigten Steuersatz von 0,55 ct/kWh. Die Gasversorger haben die gesetzliche Pflicht, diese Steuer vom Kunden einzuziehen und an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abzuführen.
Die Ersatzversorgung sichert die Versorgung des Kunden mit Energie. Sie tritt dann ein, wenn ein Kunde im Grundversorgungsgebiet nicht mehr von seinem Versorgungsunternehmen beliefert werden kann oder wenn der Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer die Versorgung noch nicht aufnimmt. Die Ersatzversorgung muss drei Monate erfolgen.
Der Teil des elektromagnetischen Spektrums, der vom menschlichen Auge wahrgenommen werden kann. Moderne LED-Lampen zeichnen sich durch ein breites Farbspektrum aus, welches der Glühlampe sehr nahekommt. Wünschen Sie ein gemütliches, warmes Licht, achten Sie auf einen hohen Rotanteil im Farbspektrum. Soll das Licht eher kühl sein, achten Sie auf einen höheren Blauanteil.
Der Farbwiedergabeindex ist ein Anhaltspunkt für die Güte des Lichts. Als Basis für eine Skala dient eine Glühlampe, die einen Wert von Ra = 100 hat. Lampen mit einem Ra größer als 80 signalisieren eine gute Lichtqualität. Für eine weitere Bewertung der Lichtqualität beachten Sie zusätzlich das Farbspektrum der LED-Lampe.
Erdgas ist ein Naturprodukt. Deshalb ist die Qualität des Erdgases, die sich vor allem in seinem Brennwert ausdrückt, je nach Förderregion verschieden.
Der Verbrauchswert in Kubikmeter (m3) ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.
Eine (Mini-)Gaswärmepumpe wandelt Umweltwärme in thermische Energie um und lässt sie somit sowohl für die Gebäudeheizung als auch für die Warmwasserbereitung nutzen.
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Die Grundversorgung, die auf dem Energiewirtschaftsgesetz beruht, regelt die Energielieferung an Haushaltskunden. Demnach ist der Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Den Jahresverbrauch rechnen wir derzeit einmal jährlich, jeweils zum 30.06. oder zum 31.12. des laufenden Jahres ab. Bis zur Jahresabrechnung sind monatliche Abschläge fällig, die den laufenden Verbrauch decken sollen. Auf der Jahresabrechnung wird dann der tatsächliche Verbrauch, den Sie im Vorfeld über eine Zählerablesekarte, telefonisch oder über das Online-KundenCenter an uns melden, den bereits bezahlten Abschlägen gegenübergestellt. Die Differenz ist entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Die Farbtemperatur einer Lampe wird in Kelvin (K) angegeben. Bei einer Farbtemperatur um 2.700 bis 3.500 K spricht man von warmweißem Licht, bei ca. 4.000 K von neutralweißem Licht und ab ca. 6.000 K von kaltweißem Licht. Für Wohnräume bietet sich eine Farbtemperatur um 2.700 K an, für Arbeitsbereiche neutralweißes Licht um 4.000 K. Eine Glühlampe hat ca. 2.700 K, eine Halogenlampe ca. 2.900 K.
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Die KWK-Umlage wurde mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2002 eingeführt. Das Gesetz dient der Förderung der Stromversorgung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
LED-Lampen zählen zu den energiesparenden Leuchtmitteln. Sie reduzieren die eingesetzte Energie um bis zu 80 % und punkten außerdem mit einem angenehmen Licht und einer sehr langen Haltbarkeit.
Der Lichtstrom, ausgedrückt in Lumen (lm), ist die gesamte, von einer Lichtquelle nach allen Richtungen abgegebene Lichtleistung.
Die Beleuchtungsstärke (lx) definiert die Strahlungsleistung (Lichtstromdichte) auf einer bestimmten Fläche: 1 lx = 1 lm/m2.
Für die installierte Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z. B. Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren.
Der Netzbetreiber ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes sowie für Wartung, Reparatur und Pflege des Netzes verantwortlich. Er ist Ansprechpartner bei Störungen.
Die Netznutzungsentgelte sind die Entgelte des jeweiligen örtlichen Energienetzbetreibers (z.B. Erdgas- oder Stromnetz) für den Transport und die Verteilung der entsprechenden Energie.
Die Offshore-Haftungsumlage nach §17 f EnWG wurde im Jahr 2013 eingeführt. Ziel der Umlage ist es, die Kosten und Haftungsrisiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz auszugleichen. Damit soll mehr Planungssicherheit für Investoren, sowie eine Beschleunigung des Netzanschlusses ermöglicht werden.
Die Umlage nach §19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist 2012 zum Ausgleich für die Netzentgeltbefreiung der stromintensiven Betriebe eingeführt worden.
Die Regelenergieumlage ist ein Gaspreisbestandteil, den die Marktgebietsbetreiber für die Bereitstellung von Regel- und Ausgleichsenergie berechnen. In den Gaslieferverträgen für Sondervertragskunden ist in der Regel vereinbart, dass diese Umlage in der jeweils maßgebenden Höhe an den Endkunden weitergegeben wird.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist das europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften). Diese können für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz und San Marino genutzt werden.
Solarthermie macht aus Sonnenenergie Wärme für das Haus. Zumeist wird diese für die Warmwassererzeugung genutzt. Solarthermie lässt sich mit allen anderen Wärmeerzeugungsanlagen kombinieren – besonders umweltschonend ist die Kombination eines Erdgas-Brennwertkessels und einer Solaranlage.
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Die Thermische Energie berechnet sich auf der Basis des Gasverbrauchs, wozu das gemessene Betriebsvolumen in das Normvolumen umgerechnet und mit dem Abrechnungsbrennwert multipliziert wird. Die Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen erfolgt mittels der Zustandszahl. Hierbei werden Gasdruck und Gastemperatur zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt.
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Beim Strom kann der Verbrauch ggf. auch tageszeitabhängig erfasst werden (z. B. Hochtarif-/Niedertarifzeit).
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.
Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z. B. Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren.
Weiterverteiler sind Strom- oder Erdgasversorgungsunternehmen, die Energie von einem oder mehreren Vorlieferanten oder von einer Energiebörse beziehen und sie an industrielle, gewerbliche und private Endverbraucher liefern.
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird.