Energieeffizienz ist Pflicht.
Unser Service für betroffene Kommunen: Das Energieaudit durch Energie Südbayern.
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit dient der systematischen Erhebung des Ist-Standes des Energiehaushaltes in einem Unternehmen. Ziel ist es, Transparenz über den Energieverbrauch zu erlangen und sinnvolle Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion zu identifizieren. Die Vorgehensweise für den Prozess und die Erstellung des Abschlussberichts ist in der DIN EN 16247-1 vorgegeben.
Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zum 22.04.2015 sind kommunale Unternehmen aufgefordert, ihre Verpflichtung zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 zu prüfen. Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, an denen eine oder mehrere öffentliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts direkt oder indirekt mit mindestens 25 % beteiligt sind, müssen bis zum 05.12.2015 erstmals ein Energieaudit durchgeführt haben und dieses danach alle 4 Jahre wiederholen. Alternativ wird ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS anerkannt.
Ausgenommen von der Verpflichtung sind Regiebetriebe sowie kommunale Unternehmen, die mehrheitlich hoheitliche Aufgaben erfüllen – dazu zählen beispielsweise die Abfall- und Abwasserbeseitigung, Klärwerkbetriebe oder Schulen, Universitäten und Strafvollzugsanstalten.
Das Energieaudit mit Energie Südbayern: Sie werden von einem zertifizierten Energieauditor beraten, optimieren Ihren Energieeinsatz und erfüllen Ihre Auditierungspflicht. Wir beraten und begleiten Sie bei der Durchführung des gesamten Energieaudits – persönlich und vor Ort. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen und die richtigen Handlungsoptionen für Ihr kommunales Unternehmen zu identifizieren. Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne persönlich.