Staatliche Förderung als finanzielle Unterstützung.
Moderne Technologien für Wärme, Warmwasser und Strom, aber auch die Nutzung regenerativer Energien zur Wärmeerzeugung sind eine Investition in die Zukunft. Wer die richtigen Förderungen kennt und rechtzeitig beantragt, wird hier vom Staat finanziell unterstützt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Förderungen unterteilt in die Bereiche "Sanieren" und "Bauen oder kaufen".
Die Förderprogramme 151/152 und 430 der KfW unterstützen Sie mit Darlehen sowie Zuschüssen. Die hälftigen Kosten für eine Baubegleitung werden vom KfW-Programm 431 übernommen.
Hier finden Sie die Programme im Überblick.
Zinsgünstige Darlehen unterstützen die Modernisierung zum barrierefreien Wohnen. Außerdem wird der Schutz gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bezuschusst.
Genauere Informationen zum KfW-Programm 159 finden sie hier.
Das KfW-Programm 167 unterstützt Gebäudesanierer, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen. Eine Kombination mit den KfW-Programmen 151/152 sowie 430/431 ist möglich.
Genauere Informationen finden sie hier.
Privatpersonen können bei Handwerkerleistungen, die der Steigerung der Energieeffizienz oder Heizungsoptimierung dienen, 20 % der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Bei Rechnungen von maximal 6.000 € (Lohnanteil) pro Jahr sind 1.200 € Anrechnung möglich.
Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten weitere Förderprogramme an (z.B. 10.000-Häuser-Programm Bayern).
Mit dem KfW-Programm 153 wird der Neubau und Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus gefördert. Dabei gilt je kleiner die Zahl, desto höher die Energieeffizienz der Wohnimmobilie und desto höher die KfW-Förderung.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Das KfW-Programm 124 fördert mit zinsverbilligten Darlehen bis zu 100 % der Grundstücks-, Bau – und Baunebenkosten oder Kaufkosten.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Sie sind Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft oder wollen es werden? Dann gibt es im KfW-Programm 134 Darlehen für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.
Genauere Informationen finden sie hier.
Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten weitere Fördermöglichkeiten an. Die Kombinierbarkeit ist jedoch stets zu prüfen.
Einige Förderanträge müssen vor einer Auftragserteilung und vor Baubeginn gestellt werden. Am besten Sie machen es sich gleich ganz einfach und überlassen alles uns. Hier gelangen Sie zu unserer Fördermittelberatung.
Antrag | Institution |
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Genehmigung der Abgasführung | Zuständiger Schornsteinfeger |
Erdgasnetzanschluss | Zuständiger Erdgasnetzbetreiber |
Anschluss der Anlage an das Stromversorgungsnetz | Zuständiger Stromnetzbetreiber |
Antrag | Institution |
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Anzeigen zur Erteilung der Zulassung | BAFA |
Einspeisevertrag nach KWKG | Zuständiger Stromversorger |
Antrag | Institution |
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Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme |
Hauptzollamt |
Mitteilung über eingespeiste KWK-Strommenge | BAFA |