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Fair und transparent. Unser Erdgaspreis.


Der Erdgaspreis und seine Bestandteile.

Der Erdgaspreis besteht aus vielen verschiedenen Komponenten. Hier sehen Sie eine Übersicht der einzelnen Bestandteile:

Bestandteile des Erdgaspreises

Preiskomponenten Erdgas am Beispiel eines Kunden mit 1.500.000 kWh Jahresverbrauch

 
Einkauf/Vertrieb/Abwicklung
 
Netznutzungsentgelte
 
Konzessionsabgabe
 
Bilanzierungsumlage
 
Erdgassteuer
 
Mehrwertsteuer

Alle Bestandteile kurz erklärt.

Erdgasbeschaffung und Transaktionskosten (Einkauf, Vertrieb, Abwicklung): Erdgas wird weltweit gefördert und aufbereitet. Wir beschaffen es auf den Großhandelsmärkten und direkt von Produzenten oder Zwischenhändlern. Alle dabei entstehenden Kosten für Kauf, Lieferung und Verkauf (Abrechnung, Vertrieb, Service etc.) werden aus diesem Bestandteil des Erdgaspreises finanziert.

Netznutzungsentgelte:

Diese fallen für den Transport des Erdgases zum Endverbraucher an. Hinzu kommen Kapitalkosten für Leitungsinvestitionen, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Kosten für die Bereitstellung und das Ablesen des Zählers. Die Bestimmung der Netznutzungsentgelte ist unterschiedlich, je nachdem ob der Lastverlauf der jeweiligen Verbrauchsstelle gemessen oder synthetisch ermittelt wird. Die Entgelte unterliegen der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur. Aufgrund lokaler Besonderheiten haben die von den Behörden genehmigten Entgelte eine unterschiedliche Höhe.

Erdgassteuer:

Die Energiesteuer auf Erdgas wird für die Entnahme von Erdgas aus dem Leitungsnetz erhoben. Sie besteht aus einem ermäßigten Steuersatz von 0,55 ct/kWh. Die Gasversorger müssen diese Steuer vom Kunden einziehen und an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abführen.

Bilanzierungsumlage:

Die Bilanzierungsumlage ist pro Marktgebiet zu entrichten. Damit werden die Ausgleichsenergien für den unplanmäßigen Betrieb von Anlagen (z. B. Heizungen) finanziert. Die Kalkulation wird durch staatliche Regulierungsbehörden kontrolliert. Sie ist von allen Erdgasversorgern bei der Belieferung von Endkunden in gleicher Höhe zu zahlen. Die Umlage wird halbjährlich neu festgelegt. Informationen dazu finden sie bei NetConnect Germany und GASPOOL.

Konzessionsabgabe:

Konzessionsabgaben werden von Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden gezahlt, um öffentliche Verkehrswege für Leitungsarbeiten benutzen zu dürfen. Die Abgabe wird vom Netzbetreiber weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Ihre Höhe ist abhängig von der Ortsgröße (Einwohnerzahl).

Mehrwertsteuer:

Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer besteuert den Austausch von Leistungen. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den der Gasversorger erzielt. Auch auf die weiteren gesetzlichen Bestandteile wie Energiesteuer, Bilanzierungsumlage und Konzessionsabgabe ist die Mehrwertsteuer zu entrichten und wird prozentual berechnet.

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