Der Strompreis besteht aus mehreren Komponenten. Hier sehen Sie im Überblick eine Übersicht der einzelnen Bestandteile:
Strombeschaffung und Transaktionskosten (Einkauf/Vertrieb/Abwicklung):
Wir beschaffen Strom auf den Großhandelsmärkten und direkt von Produzenten oder Zwischenhändlern. Alle dabei entstehenden Kosten für Kauf, Lieferung und Verkauf (Abrechnung, Vertrieb, Service etc.) werden aus diesem Bestandteil des Strompreises finanziert.
Diese fallen für den Transport des Stroms zum Endverbraucher an. Hinzu kommen Kapitalkosten für Leitungsinvestitionen, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Kosten für die Bereitstellung und das Ablesen des Zählers. Die Bestimmung der Netznutzungsentgelte ist unterschiedlich, je nachdem ob der Lastverlauf der jeweiligen Verbrauchsstelle gemessen oder synthetisch ermittelt wird. Die Entgelte unterliegen der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur. Aufgrund lokaler Besonderheiten haben die von den Behörden genehmigten Entgelte eine unterschiedliche Höhe.
Die Energiesteuer auf Strom wird für die Entnahme von Strom aus dem Leitungsnetz erhoben. Sie besteht aus einem Steuersatz von 2,05 ct/kWh. Die Stromversorger müssen diese Steuer vom Kunden einziehen und an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abführen.
Konzessionsabgaben werden von Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden gezahlt, um öffentliche Verkehrswege für Leitungsarbeiten benutzen zu dürfen. Die Abgabe wird vom Netzbetreiber weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Ihre Höhe ist abhängig von der Ortsgröße (Einwohnerzahl).
Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer besteuert den Austausch von Leistungen. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den der Stromversorger erzielt. Die Mehrwertsteuer ist auch auf die anderen gesetzlichen Bestandteile wie Energiesteuer, Umlagen und Konzessionsabgabe zu entrichten und wird prozentual berechnet.