Das bedeutet Ersatzversorgung für Sie.
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden für die Sicherheit des Letztverbrauchers verschiedene Sonderfälle geregelt. Die sogenannte Ersatzversorgung gewährleistet, dass die Erdgaslieferung nicht unterbrochen wird, sofern den Erdgaskunden kein Verschulden trifft.
In unserem Grundversorgungsbiet werden Geschäftskunden, die Erdgas ohne eine gültige vertragliche Grundlage beziehen, entsprechend § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert. Sollte Ihr Erdgaslieferant – aus welchen Gründen auch immer – seinen Verpflichtungen zur Erdgaslieferung nicht mehr nachkommen, springen wir in unserem Grundversorgungsgebiet als Ersatzversorger ein. Die Ersatzversorgung ist laut Gesetzgeber auf die Dauer von drei Monaten begrenzt und betrifft den Niederdruckbereich.
Die Ersatzversorgung ist wegen höherer Abgabenbelastung teurer als die Belieferung im Rahmen unserer individuellen Erdgaslieferverträge (siehe Tabelle). Wir empfehlen daher allen Kunden in der Ersatzversorgung dringend, einen Erdgasliefervertrag mit uns abzuschließen.
ab 10.000 kWh/Jahr bei gewerblicher Nutzung | Preis brutto (netto) |
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Grundpreis in Euro/kW/Jahr1) | 15,46 (12,99) |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 7,54 (6,34) |
1) Basis der Grundpreisermittlung ist die gemessene Leistung. Wird diese nicht gemessen, so wird die installierte Leistung zur Berechnung des Grundpreises herangezogen.